Allgemeine Geschäftsbedingungen

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1. Umfang und Gültigkeit

1.1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Mag. Ursula Rapottnig, Marketingberatung und Training, The Marketing Plant (im Folgenden kurz TMP genannt) gelten für alle Lieferungen und Dienstleistungen, die TMP
gegenüber dem Auftraggeber (Kunden) erbringt. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich Bezug darauf genommen wird.
1.2. Die Verpflichtungen von TMP richten sich ausschließlich nach dem Umfang und Inhalt eines von TMP entgegengenommen Auftrages oder eines vom Auftraggeber gegengezeichneten Angebotes und diesen "Allgemeinen Geschäftsbedingungen". Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von TMP ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
1.3. Von diesen "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
1.4. Der Gerichtsstand ist Wien
1.5. Erfüllungsort ist der Sitz von TMP.

2. Leistung und Honorar

2.1. Sofern nichts anderes vereinbart , gelten die in der Auftragsbestätigung angeführten Preise, in Ermangelung derselben gelten die im Anbot angeführten Preise. Die angeführten Preise sind Nettopreise exklusive Umsatzsteuer.
2.2. Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von TMP schriftlich veranschlagten Kosten um mehr als 10 Prozent übersteigen, wird TMP den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht.
2.3. Der Honoraranspruch seitens TMP besteht für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. TMP ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.
2.4. Für alle Arbeiten von TMP, die aus welchem vom Auftraggeber zu vertretenden Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt TMP eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und dergleichen sind vielmehr unverzüglich an TMP zurückzustellen.
2.5. Falls bereits beauftragte Leistungen vor der Fertigstellung abgebrochen werden, so werden TMP vom Auftraggeber die bereits angefallenen Kosten (einschließlich Verbindlichkeiten gegenüber Dritten und einschließlich eventuell anfallender Stornierungskosten) ersetzt.
2.6. Die Nutzung der von TMP zu erbringenden Dienstleistungen durch Dritte sowie die entgeltliche Weitergabe dieser Dienstleistungen an Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung vonTMP.

3. Termine

3.1. TMP bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzuges besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von TMP. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse entbinden TMP jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.

4. Urheber- und Leistungsschutzrechte

4.1. Der Kunde erwirbt - soweit nichts Abweichendes vereinbart ist - durch vollständige Zahlung des Honorars das Recht der nicht ausschließlichen Nutzung der von TMP erbrachten Leistungen zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Änderungen bzw. Bearbeitungen von TMP -Leistungen durch den Kunden oder von ihm beauftragten Dritten sind nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung durch TMP und - soweit die Leistungen urheberrechtlich oder leistungsschutzrechtlich geschützt sind - des Urhebers bzw. Leistungsschutz- berechtigten zulässig.
4.2. Für jede Nutzung von TMP -Leistungen durch den Kunden, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob die Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die vorherige Zustimmung von TMP erforderlich. Sofern keine wichtigen Interessen des Urhebers oder von TMP dieser Nutzung entgegenstehen wird TMP gegen Bezahlung einer gesonderten angemessenen Vergütung seine Zustimmung erteilen.
4.3. Der Auftraggeber garantiert, über sämtliche erforderlichen Rechte und/oder Nutzungserlaubnis am von ihm zur Verfügung gestellten Content (Bilder, Texte, Fotos usw.) zu verfügen, einschließlich des Rechts zur Bearbeitung und zur Online-Nutzung. Wird TMP von einem Dritten gerichtlich oder außergerichtlich wegen der Nutzung der vom Auftraggeber beigestellten Materialien in Anspruch genommen, so hält der Auftraggeber TMP vollkommen schad- und klaglos und ersetzt TMP über erste schriftliche Aufforderung denjenigen Aufwand, der aus einer derartigen Inanspruchnahme Dritter zusätzlich erwachsen ist. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Leistungserbringung zeitlich unbegrenzt bestehen.
4.4. Vom Auftraggeber eingebrachte Anregungen, Vorschläge und dergleichen haben keinen Einfluss auf die Bemessung des Honorars und begründen kein Urheberrecht des Kunden an den urheberrechtlich geschützten Leistungen von TMP.
4.5. Erhält TMP nach einer Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen von TMP, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt, im Eigentum vonTMP; der Kunde ist nicht berechtigt, diese - in welcher Form auch immer - weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich an TMP zurückzustellen. Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in von TMP gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist TMP berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden.

5. Zahlung

5.1. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind Rechnungen prompt nach Erhalt und ohne Abzug zu begleichen.
5.2. Zahlungsziele und Skontoabzüge gelten nur als vereinbart, wenn sie ausdrücklich von TMP schriftlich akzeptiert worden sind.
5.3. Bei Zahlungsverzug ist TMP berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 12% p.a. sowie angefallene Kosten für Mahnung und Inkasso zu verrechnen.
5.4. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von TMP.
5.5. TMP ist bei Zahlungsverzug des Auftraggebers berechtigt, Leistungen aus Dienstleistungsverträgen mit schriftlicher Verständigung an den Auftraggeber bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen.
5.6. Die Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber TMP und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber von TMP nicht anerkannter Mängel ist ausgeschlossen.
6. Abnahme und Teilabnahme
6.1. TMP ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und diese dem Auftraggeber zur Teilabnahme zu präsentieren. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Teilleistungen zu akzeptieren und bei Mängelfreiheit abzunehmen.
6.2. Alle Leistungen von TMP, die dem Kunden zur Abnahme oder Teilabnahme präsentiert werden, sind vom Kunden innerhalb der Abnahmefrist von einer Woche ab Vorstellung der Leistungsergebnisse dahin zu überprüfen, ob diese den vertraglichen Anforderungen entsprechen und dies schriftlich zu bestätigen bzw. zu Protokoll zu erklären. Beanstandungen betreffend im Zeitpunkt der Abnahme eindeutig erkennbarer Mängel sind TMP umgehend mitzuteilen.
6.3. Behält sich der Kunde bei der Abnahme (Teilabnahme) eine Erklärung hinsichtlich allfälliger Mängel vor und erfolgt innerhalb der Abnahmefrist (eine Woche ab Vorstellung des Leistungsergebnisses) keine schriftliche und begründete Beanstandung (Mängelliste) durch den Kunden, gelten die Leistungsergebnisse mit dem Zeitpunkt der Präsentation als vertragskonform abgenommen. Davon nicht erfasst sind im Abnahmezeitpunkt nicht eindeutig erkennbare Mängel.
6.4. Bei Beanstandungen wird TMP die in der Mängelliste angeführten Fehler zügig beseitigen und die Leistungsergebnisse neuerlich zur Abnahme oder Teilabnahme vorstellen.
6.5. Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Leistungen auf eigene Kosten überprüfen lassen. Unterbleibt eine solche Prüfung aus welchen Gründen auch immer und führt dies zu einem Schaden, so haftet TMP nur dann, wenn Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. TMP veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden; die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen.
6.6. TMP haftet in keiner Weise für zeitliche Verzögerungen, die durch zu spät übermittelte Materialien (Texte, Bilder, etc.) bzw. verspätete Freigaben durch den Auftraggeber entstehen. Wünscht der Kunde nach Auftragserteilung eine Änderung des Auftrags, verlängern sich die für die Leistungserbringung vereinbarten Fristen ebenfalls entsprechend.

7. Gewährleistung und Haftung

7.1. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamation steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung der Leistung durch TMP zu.
7.2. Schadensersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens TMP beruhen. Soweit TMP demnach eine Haftung trifft, sind allfällige Ansprüche des Kunden betragsmäßig mit dem finanziellen Wert der Eigenleistungen von TMP begrenzt. Für die ihr zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Kunden übernimmt TMP keine Haftung.
7.3. Die Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn, sowie der Ersatz von Sachschäden im Sinne des §9 Produkthaftungsgesetz ist einvernehmlich ausgeschlossen.
7.4. TMP haftet nicht für den Inhalt übermittelter Daten und für die Daten, die über TMP zugänglich sind. TMP behält sich vor, einzelne öffentlich zugängliche Angebote seiner Internet-Dienste zu sperren, wenn Rechtsvorschriften, etwa das Telekommunikationsgesetz, oder behördliche Auflagen es erfordern.
7.5. TMP betreibt die angebotenen Internet-Dienste unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. TMP übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass diese Internet-Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind und gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben. Weiteres ist TMP berechtigt, gespeicherte e-mails und sonstige Daten des Auftraggebers zu löschen.

8. Verpflichtung zur Verschwiegenheit

8.1.TMP, deren Mitarbeiter und die hinzugezogenen Spezialisten verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den Auftraggeber als auch auf dessen Geschäftsverbindungen.
8.2. TMP darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen.
8.3. Die Schweigepflicht des Beraters, seiner Mitarbeiter und der beigezogenen Spezialisten gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Auftrages. Ausgenommen sind Fälle, in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht.
8.4. TMP ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmungen des Beratungsauftrages zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. TMP gewährleistet gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes die Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheimnisses. TMP überlassenes Material (Datenträger, Daten, Kontrollzahlen, Analysen, Programme etc.) sowie alle Ergebnisse aus der Durchführung der Arbeiten werden grundsätzlich dem Auftraggeber zurückgegeben.